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Für schwangere arbeitslose Kundinnen ist es besonders wichtig, alle Informationen zu sammeln, die sie nur bekommen können.
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Schriftlich zu vermerken, worauf es dann nach der Karenzpause ankommt,
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wann kann ich mich wieder beim Arbeitsmarktservice melden,
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welche Ansprüche werde ich haben, welche Unterstützung werde ich bekommen.
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Prinzipiell ist es so, dass es sehr wichtig ist, dass man unterscheidet zwischen der Karenz
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also der Möglichkeit eine Auszeit vom Job zu nehmen aufgrund der Geburt eines Kindes
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und der Leistung, die man in dieser Zeit von der zuständigen Krankenkasse beziehen kann, dem Kinderbetreuungsgeld.
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Beim Kinderbetreuungsgeld ist es so, dass es in Österreich zwei Möglichkeiten gibt grob gesagt.
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Einerseits kann man unter bestimmten Voraussetzungen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen
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oder das sehr flexible Kinderbetreuungsgeld-Konto, wo man optimal die Geldleistung,
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also das Kinderbetreuungsgeld an die gewünschte Karenzdauer anpassen kann.
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Die Karenz ist möglich bis maximal zum zweiten Geburtstag des Kindes in Österreich.
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Die Eltern können das entscheiden, wie sie die Karenz untereinander aufteilen.
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Es kann zweimal geteilt werden in dieser Zeit.
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Also zuerst kann zum Beispiel die Mutter gehen, dann der Vater
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und dann wieder die Mutter bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
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Dann gibt es die Elternteilzeit, die statt der Karenz oder im Anschluss an die Karenz in Anspruch genommen werden kann.
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Also bis zum Mutterschutz kann man sich vorbereiten und bereits mit der Planung von Aus- und Weiterbildung beginnen.
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Arbeitssuchende Mütter und Väter sollten darauf achten, bevor sie auf den Arbeitsmarkt einsteigen,
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ihre Kinderbetreuung in erster Linie gut geregelt zu haben, nämlich so wie die üblichen Arbeitszeiten in ihrer Branche sind.
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Sie sollten auf jeden Fall das schlechte Gewissen gleich zu Hause lassen. Sie sollten sich unbedingt auf die Jobsuche konzentrieren.
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Das Arbeitsmarktservice unterstützt Kunden und Kundinnen sehr intensiv
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zu Beginn ihres beruflichen Wiedereinstiegs bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz.
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Wir knüpfen Kontakte zu Plattformen, die freie Kinderbetreuungsplätze aufzeigen.
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Welche Angebote bietet das Arbeitsmarktservice?
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Wir bieten Information. Die Informationen können betreffen den Arbeitsmarkt.
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Das kann aber auch betreffen, welche Berufe sind in Zukunft gefragt.
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Lässt sich ihr bisheriger Beruf noch verwirklichen?
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Brauchen sie dazu eine Aus- oder Weiterschulung oder Auffrischung ihrer Kenntnisse?
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Oder geht es überhaupt um eine berufliche Um- oder Neuorientierung.
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Je länger die Unterbrechung egal aus welchem Grund die Abwesenheit auf dem Arbeitsmarkt ist,
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umso schwieriger ist der Wiedereinstieg und umso größer die Auswirkungen auf das Lebenserwerbseinkommen
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und schlussendlich auf die Pension.
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Aber wir wissen natürlich aus den Daten der Statistik Austria, also aus der Mikrozensus Befragung,
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dass die Teilzeitquote bei Frauen mit Kindern und vor allem mit kleinen Kinder sehr hoch ist.
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Daraus können wir schließen, dass der Hauptgrund für diese Einkommenseinbußen in einer reduzierten Arbeitszeit ist.
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Wir wissen natürlich auch, dass nur sehr wenig Väter in Teilzeit sind.
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Frauen haben um rund 43% weniger Pension als Männer.
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Prinzipiell kann man als Faustregel sagen, ein Jahr Teilzeit mit einer 50%igen Reduzierung vermindert die Pension um 1%.
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Ein Jahr Unterbrechung vermindert die Pension um 2%, nur so als Richtwert.
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Wir haben eigene Frauenförderprogramme, weil wir sehen,
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dass Frauen am Arbeitsmarkt noch immer sehr stark benachteiligt werden.
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Aus diesem Grund haben wir Förderprogramme wie zum Beispiel Frauenberufszentren, Wiedereinstieg mit Zukunft.
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Das sind eigene Kursmaßnahmen für Frauen, die beim Wiedereinstieg eine Unterstützung brauchen.
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Oder auch Frauen in Handwerk und Technik, weil sich auch die Berufsfelder geändert haben im technischen Bereich
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und Frauen sehr gefragt werden von Firmen.
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Es ist allgemein bekannt, dass die Betreuungsarbeit sehr ungleich verteilt ist zwischen Männer und Frauen.
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Aus den letzten Zahlen kann man ungefähr sagen, dass Frauen doppelt so viel Betreuungs- und Sorgungsarbeit leisten als Männer.
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Was die Kinderbetreuungsplätze betrifft, ist es so, dass sich da glücklicherweise in den letzten 10 Jahren doch einiges getan hat.
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Dennoch gibt es große Lücken vor allem bei der Kleinkindbetreuung, also bei den unter Dreijährigen, die ganz wesentlich ist,
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auch damit der Wiedereinstieg der Frauen gut gelingt. Auch bei den Möglichkeiten eben der Ganztagsbetreuungsplätze.
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Zahlen waren immer schon meine Leidenschaft.
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In der höher bildenden Schule habe ich gerne Rechnungswesen und Buchhaltung gehabt.
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Das hat mir immer gefallen, darum wollte ich in den Bereich, Bank oder Buchhaltung.
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Ich war immer gerne im elterlichen Betrieb und im Gastgewerbe.
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Das hat mir auch Spaß gemacht, aber es war für mich eigentlich klar,
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wenn ich jetzt die Chance habe, etwas ganz anderes zu machen, dass ich das auch wahrnehmen möchte.
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Ich war dann beim AMS bei einem Vortrag, wo es darüber gegangen ist,
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welche Möglichkeiten man hat zum Wiedereinstieg nach der Karenz.
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Es gibt ein spezielles Programm, dass man eine verkürzte Lehre macht, dieses AQUA Programm.
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Da kann man einen Lehrberuf ganz normal erlenen.
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Das heißt, man geht in einen Betrieb und hat einen Kurs, wo man die ganzen Grundlagen lernt.
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Die Nachmittagsbetreuung wird zu 90% vom AMS getragen für diese Zeit der Ausbildung.
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Prinzipiell finde ich es gut, dass die Väter auch in Karenz gehen können.
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Mein Mann wäre auch sehr gerne gegangen, nur ich glaube,
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bei den meisten ist es finanziell einfach nicht tragbar, dass der Mann zu Hause bleibt.
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Gedanken habe ich mir schon darüber gemacht, den Schritt bis zum Bilanzbuchhalter zu machen.
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Wenn die Kinder etwas größer sind, den nächsten Kurs zu machen und mich weiterbilden.
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Ich möchte nicht auf meiner Ebene stehen bleiben. Es darf schon noch ein bisschen mehr sein.
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Dass der Wiedereinstieg schwierig ist für Mütter, ist mir durchaus bewusst.
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Ich versuche aber auch durch mein Arbeitsangebot, das ich in der Firma bieten kann,
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dass ich die Mütter unterstütze in der Form, dass sie sich die Zeit teilweise frei einteilen können,
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beziehungsweise auch in der Stundenanzahl.
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Ich habe auch kein Problem damit, dass ich zwei Mitarbeiter oder zwei Mitarbeiterinnen anstelle, die zweimal 20 Stunden arbeiten.
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Das kostet im Prinzip das Gleiche.
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Bei der AQUA Kurzzeitlehre wurden die gesamten Lohnkosten vom AMS übernommen.
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Das, was von mir bezahlt wurde, waren die Ausbildungskosten.
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Das Arbeitsverhältnis zwischen unserer Kanzlei und Frau Dinhopl hat im Mai 2017 begonnen.
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Da war es eben diese verkürzte Lehrzeit, die sie bei uns gemacht hat.
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Sie hat den Lehrabschluss im Juli 2018 positiv abgeschlossen mit gutem Erfolg.