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ZiviltechnikerIn

Veröffentlicht am 03.06.2014

Staatlich befugte und beeidetet ZiviltechnikerInnen dürfen aufgrund der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sein. Die Befugnis umfasst die Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen auf dem spezifischen Fachgebiet. ZiviltechnikerInnen sind insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts und zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen (sofern wichtige Teile der Arbeiten im Fachgebiet der ZiviltechnikerInnen liegen) berechtigt.